Die Bundesregierung hat ein ambitioniertes Ziel im Energiekonzept von 2010 formuliert: So soll der Ausstoß von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Basisjahr 1990 um 40 Prozent reduziert werden.
Um das 40 Prozent-Ziel zu erreichen, begegnet die Bundesregierung dem sogenannten Klimawandel mit unterschiedlichen Instrumenten.
Dies geschieht beispielsweise durch Gesetze und Verordnungen wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Energetische Sanierungen, wie Wärmedämmungen sind ein konkretes Ergebnis der Anreize welche die Bundesregierung duch Förderungen schafft.
Wir beraten Sie, wie Sie energieeffizient Bauen und die gesetzlichen Anforderungen zu den Klimaschutzzielen und die des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) einhalten.
Häufig entsteht ein Konflikt zwischen Energie-Gesetz und Naturschutzgesetz.
Wir beraten Sie gerne und führen Arbeiten zu Ausgleichsmaßnahmen fachgerecht aus. Mit der nötigen Erfahrung und den entsprechenden Materialien verhindern unsere Fachkräfte beispielsweise Wärmebrücken in der Dämmhaut.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite. Wir führen Gutachten / Kurzgutachten über Gebäudebrüter durch und schaffen so klare Handlungsrahmen.