Im Bauantrag stehen Forderungen, die der Gesetzgeber abfragt und die für eine Baugenehmigung erfüllt werden müssen. Im Bauantrag müssen unter Anderem Aussagen zum Artenschutz gemacht werden.
Dazu zählt auch der Artenschutz. Damit sind Sie auf der sicheren Seite.
Ein Kurzgutachten ist eine schriftliche Auswertung / Kurzdokumentation der Prüfungsergebnisse zum Vorkommen von Fortpflanzungsstätten von Gebäudebrütern.
Zum Beispiel von Mauerseglern (Apus Apus).
Dokumentiert werden Sachverhalt und Grundlagen, Feststellungen zum Ist- und Sollzustand sowie eine Bewertung der Situation. Zudem werden Vorschläge für eventuell erforderliche Ausgleichsmaßnahmen erarbeitet.
Der Vorteil für Sie:
Sie sind auf der sicheren Seite und stehen vor den Behörden nicht mit leeren Händen da.