Gebäudebrütende Vögel halten sich von Anfang März bis Ende September am Gebäude auf, um ihre Jungen aufzuziehen. Der Gesetzgeber hat diese Niststätten ganzjährig unter Schutz gestellt. Die Zerstörung und Beschädigung ist ebenso untersagt, wie eine Behinderung des Zugangs zu den Nistplätzen durch Baugerüste oder Planen (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).
Ist es unmöglich, Brutquartiere baubedingt zu erhalten, sind künstliche Nisthilfen anzubringen.
Wir beraten Sie und setzen Lösungen um. Für ein konfliktfreies
Nebeneinander von Baumaßnahmen und Artenschutz.
Ein Gutachten / Kurzgutachten über Gebäudebrüter ist niedrigschwellig und bringt Sicherheit.
Unser Leitfaden zum Thema:
Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE - Sanieren und Bauen unter Berücksichtigung des Naturschutzgesetzes - Vermeiden Sie Komplikationen in der Bauphase"
hier downloaden.