Für Menschen ein Hochhaus, für Mauersegler ein Kunstfelsen mit hervorragenden Anflugbedingungen.
Dieser Wohnblock wurde während der Brutzeit neu gestrichen und musste eingerüstet werden. Unbekannt war allen Beteiligten, dass seit vielen Jahren Mauersegler im Bereich der Attika nisten.
Mauersegler sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützt und der Bauherr ist verpflichtet bei Eingriffen, die das Brutgeschäft stören eine Ausnahmegenehmigung bei der Höheren Naturschutzbehörde zu stellen.
So geschehen wurde diese neben der Verpflichtung zum Erhalt der Brutquartiere mit einer Mehrung der Brutmöglichkeiten verbunden.
Wir haben die Mauerseglerkästen in luftiger Höhe installiert und mit Nestmulden versehen. So rollen die Eier nicht umher. Der Bruterfolg wird erhöht.
Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.
Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.