Mauersegler stehen unter gesetzlichem Schutz. Ruhe- und Fortpflanzungsstätten dürfen nicht beschädigt oder zerstört werden. Bei Zuwiderhandeln muss man mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Baustopp rechnen.
Ein Gutachten mit der Feststellung über das Vorkommen von geschützten Tierarten am Gebäude und die genaue Lokalisierung verschaffen Klarheit für Bauherren und ausführende Handwerksfirmen.
Ein solches Gutachten findet auch als Dokument gegenüber Behörden Verwendung.
In der Campestraße in Nürnberg wurde ein Dachstuhl saniert. Hierbei mussten- baulich bedingt -alte Mauersegler-Nester entfernt werden. Dies war nur möglich durch eine gutachterliche Feststellung.
Die Ergebnisse wurden an die zuständige Höhere - und Untere Naturschutzbehörde weitergeleitet. Wir haben die inrenta Hausverwaltungs GmbH beraten.
Somit konnten in kurzem Zeitraum die rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden und die Mauersegler-Standorte erhalten werden. Die alten Standorte wurden genau lokalisiert und durch neue ersetzt.
Dabei wurden in der Knagge Brutquartiere geschaffen. Augestattet mit einer Nest-mulde erfüllen sie die Ansprüche der Mauersegler. Das großzügig gewählte Volumen des Quartieres schützt vor Überhitzung. Zusätzlich wurden Kotspuren an die neuen Einflüge gezeichnet, die das wiederfinden der neuen Quartiere für Mauersegler erleichtert.
Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.
Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.