Die Zauneidechse ist eine geschützte Tierart im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Ihr Vorkommen kann im Zuge von Baumaßnahmen zur Auslösung von Verbotstatbeständen führen.
Wir erstellen spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (saP) zur Sicherheit für Bauherren und als Nachweis für Behörden.
Damit ist klar geregelt, was im Falle eines Vorkommesn zu tun ist und welche Ausgleichsmaßnahmen (FCS-Maßnahmen) vom Bauherr veranlasst werden müssen und was beachtet werden muss im Zuge der Baumaßnahme.
Wir unterstützen Bauherren für einen reibungslosen Ablauf unter Berücksichtigung des Artenschutzes.
Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.
Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.