DACHSANIERUNG - ARTENSCHUTZPRÜFUNG

Bei einer Dachsanierung muss auch der Artenschutz abgeprüft werden.

Um Verbotstatbestände im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNastSchG) zu vermeiden fordern Untere Naturschutzbehörden die Prüfung des Vorkommens wildlebender Vögel.

Wir bieten den kompletten Ablauf mit der Erstellung eines Gutachtens zum Nachweis für Behörden. Wir erarbeiten sogenannte CEF-Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen. 

Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.