Eine alte Stiel-Eiche an der Grundstücksgrenze ist nach Erdarbeiten im Nachbargrundstück nicht mehr ausgetrieben und abgestorben.
Wir haben den Wert der Eiche nach der Methode Koch ermittelt
Unterscuhungsverfahren:
Die Wertermittlung von Gehölzen nach der Methode Koch hat eine rechtliche und eine wertermittlungsfachliche Seite. Rechtsgrundlagen der Gehölzwertermittlung sind Gesetze und Rechtsverordnungen zur Ermittlung und Bemessung von Schadensersatz (§§249 bis 254 BGB), Entschädigung (Art. 14 Abs. 3GG) und Ausgleich (§ 8 Abs. 2 Satz 4 BNatSchG).
Die Bewertungskriterien für die Wertermittlung der Schäden des aktuellen Baumzustandes und der Prognose einer künftigen Entwicklung erfolgt nach der aktuellen Baumkontrollrichtlinie (2010).
Beurteilungen des aktuellen Baumzustandes beginnen stets mit einer qualifizierten Sichtkontrolle des Baumes und seines Umfeldes. Der BGH fordert eine sorgfältige äußere Gesundheits- und Zustandsprüfung vom Boden aus.
Gehölzwertermittlung durch eine qualifizierte Sichtkontrolle
Erkennbare Schäden werden durch eine qualifizierte Sichtkontrolle des Baumes und seines Umfeldes gemäß der Baumkontrollrichtlinie ermittelt.
Hierzu gehört die fachlich fundierte Interpretation der festgestellten Schadsymptome bezüglich des Gesundheitszustandes des Baumes und seine zukünftige Entwicklung.
Diese bilden die Ausgangsbasis die Gehölzwertermittlung und die Ansätze zur Wertminderungen in der Methode Koch.
Durch geschulte Wahrnehmung werden Baumart, Vitalität, Standortsverhältnisse, Habitus, Kompensationswachstum, evtl. Pilzbefall festgestellt und in ihrer Gesamtheit bzw. ihren Wechselwirkungen zueinander beurteilt sowie daraus die Kenngrößen zur Wertermittlung erarbeitet.
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