Um Verbotstatbestände bei der Baufeldfreimachung eines Baugrundstücks auszuschließen wurden Untersuchungen zum Vorkommen der streng geschützten Zauneidechse (Lacerta agilis) durchgeführt.
Hierzu wurden Streifen bituminöser Dachversiegelung (ca. 30cm x 30cm) in Gruppen auf dem gesamten Gelände ausgebracht. Die Tiere nutzen diese zum Aufwärmen.
Zur Erfassung von Zauneidechsen wurde das Untersuchungsgebiet in weiteren
systematischen Begehungen bei geeigneten Witterungsbedingungen sowie zu geeigneten Tageszeiten abgesucht. Mögliche Verstecke, wie Steine, Bretter,
Müll und die ausgebrachten bituminösen Streifen wurden hierbei auf Vorkommen von Zauneidechsen kontrolliert.
Die Ergebnisse sind in eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) eingeflossen.
Das Projekt wurde von uns im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung betreut.
Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie eine artenschutzrechtliche Prüfung oder ein arttenschutzrechtliches Gutachten benötigen.
§44 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz):
Es ist verboten wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten im Sinne des §44 BNatSchG zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu entnehmen, beschädigen oder zu zerstören.
Nistkästen, Artenschutzhäuser, Klangattrappen und mehr finden Sie in unserem Online-Shop unter www.gruenshoppen.de.