Ökologische Baubegleitung, Umweltbaubegleitung und Bauüberwachung

Mit einer ökologischen Baubegleitung werden Defizite in der Umsetzung
von Umweltauflagen während der Bauphase vermieden.

Sie haben die Auflage einer Naturschutzbehörde bekommen, ihr Vorhaben durch eine ökologische Baubegleitung (ÖBB) betreuen zu lassen? Im Rahmen der ÖBB bieten wir Ihnen als Sachverständige unter Anderem folgende Leistungen zur rechtskonformen Umsetzung Ihrer Vorhaben an:

  • Konzepte zur ökologischen Bauausführung, insbesondere Detailplanung der Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung sowie zum Ausgleich und Ersatz unter Berücksichtigung der Eingriffsregelung.
  • Einarbeitung relevanter Naturschutz- und Umweltschutzauflagen in die Ausführungsplanung.
  • Aufklärung und Beratung des Bauherren, der Bauleitung und der den Bau durchführenden Personen, über Sinn und Zweck der Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung.
  • Fortwährende Kontrolle des Bauablaufs und Prüfung auf weitere Reduzierung von Eingriffen sowie Prüfung auf nicht planungsgemäße Ausweitung der Eingriffe.
  • Ausweisung von sensiblen Bereichen und „No-Go- Areas“ im Bereich der Baustelle.
  • Revision technischer und landschaftsbaulicher Maßnahmen nach Fertigstellung, die im Rahmen zur Minderung und Vermeidung sowie zu Ausgleich und Ersatz durchgeführt wurden.
  • Korrespondenz mit den jeweiligen Fachbehörden.
  • Dokumentation des Bauablaufs.
  • Monitoring von Maßnahmen zur Minderung und Vermeidung sowie zum Ausgleich und Ersatz nach Abschluß der Bauphase.
     

Wir übernehmen als Planungs- und Ing - Büro die Kommunikation mit den zuständigen Behörden und stellen einen reibungslosen Ablauf der Maßnahme unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sicher.

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Hintergrund zur  ökologischen Baubegleitung

Eine ökologische Baubebegleitung schafft Klarheit bei allen Beteiligten, gibt klare Handlungsrahmen vor und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens bereits ab der Objektplanung.

In den vergangenen Jahren haben die Ansprüche an die ökologischen Belange in der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen, nicht zuletzt durch die Stärkung des Artenschutzes in den beiden Novellen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in 2017 und 2010 in Deutschland zum Schutz der Natur deutlich zugenommen. 

Das Instrument der Ökologischen Baubegleitung wird insbesondere im Rahmen von Groß- und Infrastrukturprojekten eingesetzt.

Ablauf und Aufgabe einer ökologischen Baubegleitung und einer Umweltbaubegleitung

Die Aufgabe einer ökologischen Baubegleitung (ÖBB) und einer Umweltbaubegleitung (UBB) ist die Beratung und Betreuung des Vorhabenträgers bei der Überwachung und Begleitung der im Genehmigungsbescheid festgelegten Auflagen aus Natur-, Arten- und Biotopschutzsicht (ÖBB) oder umfassend für alle Rechtsbereiche des Umweltschutzes, die in Folge von Vorhabensgenehmigungen zu beachten sind (UBB).
 
Um Beeinträchtigungen der Umwelt in der Ausführungsphase von Bauvorhaben zu vermeiden, werden insbesondere bei größeren Projekten oder solchen in empfindlichen Gebieten bei der Genehmigung entsprechende Auflagen festgelegt und es kann eine ökologische Baubegleitung oder eine umfassendere Umweltbaubegleitung (UBB) vorgeschrieben werden. 

Die Modalitäten und Befugnisse der Baubegleitung müssen vor Baubeginn festgelegt werden.

 

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Schritte einer ökologischen Baubegleitung

Im ersten Schritt werden die Verursacher
und Bauverantwortlichen vor Ort über die Besonderheiten des Projektes und des jeweiligen Baugebietes informiert. Eine Einweisung der Bauleitung und der Bauarbeiter in die Umweltbelange und ggf. eine Abgrenzung von Bereichen, in die nicht eingegriffen werden darf, findet zu Beginn der Ausführungsphase statt. Eine Auspflockung solcher schutzbedürftiger Bereiche ist empfehlenswert.

Die ÖBB und UBB wird je nach Baufortschritt bei Bedarf erbracht und nach abgestimmten Stundensätzen nach vorheriger Festlegung eines Kostenrahmens abgerechnet.

Es finden regelmäßige Baustellenbesuche statt. Bei Bedarf können ggf. erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung von Beeinträchtigungen und Abwenung von Umweltschäden mit der Projektleitung und der Bauleitung abgestimmt werden.

Über den Baufortschritt und gegebenenfalls  auftretende Probleme sowie Lösungsvorschläge werden Protokolle einschließlich Dokumentationen angefertigt als Nacweis für die zuständige Behörde.

Bei besonderem Bedarf können jeweils eigenständige Baubegleitungen erforderlich werden. Neben der ÖBB sind dies z.B. eine bodenkundliche oder wasserwirtschaftliche Baubegleitung. Sinnvoll ist dann eine Umweltbauüberwachung als koordinierende Funktion hinzuzuziehen.

Die ÖBB und UBB richtet sich an den örtlichen Gegebenheiten, den behördlichen Auflagen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNastSchG) und dem erstellten  Artenschutzgutachten, beispielsweise einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung.

Weiterführende Informationen:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)

Wir erstellen Ihre spezielle artenschutzrechtliche Prüfunge (saP). Erhalten Sie Rechtssicherheit und einen Nachweis nach den Anforderungen der Behörde.

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