Mit einem Baumgutachten kann man zum Einen Aussagen über die Verkehrssicherheit des Baumes treffen.
Durch die Baumkontrolle durch Baumkontrolleure lassen sich Aussagen zum Zustand der Bäume treffen.
Wir führen Baumkontrollen und Baumgutachten in Berlin und Brandenburg durch.
Fragen Sie uns gern per E-Mail an
Am Europaplatz in Berlin haben wir ein Baumgutachten und eine Baumkontrolle mit Fokus auf den Artenschutz gemacht.
Um Verbotstatbestände bei der Baumfällung eines Bestandsbaumes mit Baumschäden zu Vermeiden, haben wir ein artenschutzfachliches Gutachten zum Nachweis bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt.
Eine endoskopische und artenschutzfachliche Untersuchung zur Feststellung des Vorkommens wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten wurde vorab vorgenommen.
Die Ergebnisse wurden in einem artenschutzfachlichen Baumgutachten zur Erfüllung der Anforderungen des allgemeinen Artenschutzes bei der Beseitigung von Bäumen oder anderen Gehölzen der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen gefasst.
§44 BNatschG (Bundesnaturschutzgesetz):
Es ist verboten wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten im Sinne des §44 BNatSchG zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu entnehmen, beschädigen oder zu zerstören.
§39 Absatz 5 Satz 1 Nr.2 BNatSchG verbietet, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze in der Zeit vom 1.März bis zum 30.September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen, …“
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