Bei Planungen zu baulichen Nachverdichtungen im städtischen Raum stellt der Artenschutz einen obligatorisch zu prüfenden Faktor dar.
So muss vorab beispielsweise das Grundstück auf das Vorkommen von Zauneidechsen (Lacerta agilis) und allgemein zum Vorkommen wild lebender Tiere und Lebens- und Fortpflanzungsstätten
der besonders geschützten Arten geprüft werden.
Eine ökologische Baubegleitung gibt dem Bauherren Sicherheit in der Umsetzung behördlicher Auflagen.
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Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.