Artenschutzrechtliche Prüfung: Spechtloch  in Wärmedämmung

Öffnungen und Spechtlöcher im WDV-System (Wärmedämmverbundsystem) sollen meist aus energetischen und ästhetischen Gründen geschlossen werden.

Eine willkürliche Schließung von Spechtlöchern stellt einen Verbotstatbestand dar und kann einen Baustopp bedeuten. Es ist eine Ordnungswidrigkeit.

Wir erstellen Gutachten zur Vorlage bei Behörden für eine legitime Verschließung. Wir prüfen  ob wildlebende Tiere und deren Lebens- und Fortpflanzungsstätten der besonders geschützten Arten vorkommen.

Wir führen endoskopische Untersuchungen an den betroffenen Stellen durch und werten diese in Form eines Gutachtens aus.

Die  Verschließung von Löchern in einem WDV-System kann außerhalb der Brutzeit unter Begleitung einer fachkundigen Person im Zuge einer ökologischen Baubegleitung durchgeführt werden. Dies setzt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Natrurschutzbehörde voraus.

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