Ein Artenschutzfachbeitrag ist ein wichtiger Bestandteil von Umwelt- und Planungsprojekten. Er dient dazu, die Auswirkungen von Vorhaben auf die heimische Tier- und Pflanzenwelt zu bewerten und Schutzmaßnahmen zu planen, um negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt zu vermeiden.
Bei der Erstellung eines Artenschutzfachbeitrags wird sorgfältig untersucht, welche Tier- und Pflanzenarten in der Umgebung des Vorhabens vorkommen und wie sich das Vorhaben auf diese Arten auswirken könnte. Dabei werden wissenschaftliche Methoden und Standards angewendet, um eine möglichst genaue Prognose der Auswirkungen zu erstellen.
Um einen rechtsverbindlichen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen, müssen alle relevanten Vorschriften und Gesetze berücksichtigt werden. In vielen Bundesländern gibt es spezielle Vorgaben für die Erstellung von artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen.
Ein guter Artenschutzfachbeitrag zeichnet sich durch eine umfassende und präzise Bewertung der Auswirkungen auf die Artenvielfalt aus. Zudem enthält er konkrete Empfehlungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von negativen Auswirkungen auf die betroffenen Arten.
Wenn Sie ein Projekt planen, bei dem es zu Eingriffen in die Natur kommen könnte, sollten Sie unbedingt einen Artenschutzfachbeitrag erstellen lassen. Dies ist nicht nur aus rechtlichen Gründen wichtig, sondern auch für den Erhalt der Artenvielfalt und des Ökosystems.
Für die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange sind alle europäischen Vogelarten sowie Arten des Anhangs IV FFH-RL zu betrachten und relevant.
Die artenschutzrechtlichen Verbote der deutschen Gesetzgebung sind in § 44 Absatz 1 BNatSchG formuliert.
Hierfür wird ein Fachbeitrag bzw. ein Artenschutzgutachten erstellt.
Wir erstellen den Artenschutzfachbeitrag (AFB) je nach Vorgabe der zuständigen Behörde als Potenzialabschätzung oder über eine Kartierung des vorhandenen Artbestandes.
In einem Artenschutzfachbeitrag wird ermittelt, ob:
Wir sind ein Team aus verschiedenen natur- und ingenieurwissenschaftlichen Expertinnen mit Erfahrung bei der Erstellung des Fachbeitrages zur artenschutzrechtlichen Prüfung und der Eingriffsregelung.
Wir bieten alles aus einer Hand, von der Kartierung bis zum fertigen Artenschutzfachbeitrag.
Ihre Vorteile:
Sie erlangen Rechtssicherheit! Sie erhalten Planungssicherheit gegenüber Partnern, Kunden und Behörden. Sie bekommen eine Auswertung und Analyse sowie eine Optimierung Ihrer Planungsvorhaben. Unsere Leistungen werden nach den Bestimmungen zuständigen Landesamtes für Umwelt umgesetzt.