Über 100 Mehlschwalben-Familien können an dem freistehenden Einfamilienhaus im Nürnberger Norden potentiell einen Brutplatz finden.
Dem äußerst vorbildlichen Einsatz des Eigentümers ist es zu verdanken, dass diese Familien nun ohne "schlechtes Gewissen" ihrem Brutgeschäft nachgehen können.
Denn ein mehr als 40 Meter frei hängendes Kotbrett schützen in Zukunft die Fassade und die nahe Hausumgebung vor ihren Auscheidungen.
Die Maßnahme haben wir im Herbst durchgeführt, um das Brutgeschäft der Mehlschwalben nicht zu stören. Diese stehen unter dem Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG § 44). Im Frühjahr ist der Anflug für die Mehlschwalben also gewährleistet.
Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.