Der Teilabbruch und die energetische Sanierung eines Anwesens mit anschließender Überbauung erfordert vor der Umsetzung der Maßnahme die Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP).
Bei der Begehung konnten an der Fassade intakte Lebens- und Fortpflanzungsstätten von Haussperlingen (Passer domesticus) festgestellt werden. Es wurden auch Jungtiere in Nestern nachgewiesen.
Als vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme) wurde die Anbringung von Nistkästen an einem Nebengebäude empfohlen.
Vor der Freigabe zum Abriss wurde mit Hilfe der endoskopischen Beschau der Niststätten mit einem Fassadenkletterer sicher gestellt, dass alle Lebens- und Fortpflanzungsstätten unbesetzt sind. Nach Anbringung der Nistkästen als CEF-Maßnahme am Nachbargebäude wurde das Gebäude zum Abriss freigegeben. Damit konnte die Baumaßnahme ohne weiteren Baustopp fortgesetzt werden.
Als Maßnahme zu Sicherung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahme) wurde empfohlen im Zuge des Neubaus an der Fassade Spaltenquartiere für Fledermäuse und Nistkästen für Gebäudebrüter, wie den Haussperling und Mauersegler unter einer ökologischen Baubegleitung anzubringen.
Die Nistkästen wurden erfolgreich angenommen.
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Unser Leitfaden zum Thema: Broschüre "ARTENSCHUTZ AM GEBÄUDE" hier downloaden.