Artenschutzfachbeitrag bei Sanierung von Gebäuden

Bei Sanierungen von  Fassaden und Dächern öffentlicher Einrichtung wie Schulen oder Kindergärten ist eine artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen.

Die Bearbeitungstiefe gibt die zuständige untere Naturschutzbehörde vor.

Im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung wird das zu sanierende Gebäude im Vorfeld  auf das Vorkommen von Gebäudebrütern untersucht.

Zu Gebäudebrütern gehören beispielsweise Haussperlinge, Mauersegler und verschiedene Fledermausarten, wie Zwergfledermäuse.

Mit der Untersuchung im Vorfeld können im artenschutzrechlichen Gutachten Maßnahmen festgelegt werden, die es dem Bauherren unter Berücksichtigung der naturschutzbehördlichen Auflagen erlauben,  konfliktfrei zu bauen.   

Bei Begehungen können Nistplätze lokalisiert werden und im Gutachten im Vorfeld  gesetzlich verpflichtende CEF-Maßnahmen beschrieben werden.

Ferner können FCS-Maßnahmen empfohlen werden. Zum Beispiel das Aufhängen von  Nistkästen

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