Vor dem Fällen von Bäumen tragen artenschutzfachliche Gutachten zur Rechtssicherheit bei. Sie sind obligatorisch und meist eine behördliche Auflage.
Eine Einsichtnahme der Bäume gibt Aufschluss über das Vorhandensein von Lebens- und Fortpflanzungsstätten der besonders geschützten Arten im Sinne des §44 BNatSchG.
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